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Arbeitsrecht

Kündigungschutz

Sie habe eine Kündigung erhalten und wollen diese nicht hinnehmen, oder Sie wollen eine Abfindung erstreiten?

Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die Vertretung in Kündigungschutzprozessen.
Hierbei sind regelmäßig die Fragen zu klären, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung
(fristlos oder fristgemäß) Fehler unterlaufen sind, die Kündigung deswegen gegebenenfalls unwirksam
ist und ob das Kündigungsschutzgesetz ordnungsgemäß Beachtung gefunden hat.

Oftmals will der gekündigte Arbeitnehmer aber auch gar nicht in den Betrieb zurück, vielmehr ist er
an einer möglichst hohen Abfindung interessiert. Auch in diesem Fall wird man regelmäßig zunächst
eine Kündigungsschutzklage erheben müssen.

Arbeitsvertrag

Natürlich beraten und vertreten wir Sie aber auch bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, wie etwa

- den Erhalt und die Löschung einer Abmahnung aus Ihrer Personalakte

- Fragen in Bezug auf einen Betriebsübergang

- das Schließen eines Aufhebungsvertrages und Vermeidung einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit

- ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis

- rückständiges Gehalt und Entgeltfortzahlung

- Urlaub und dessen Abgeltung

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