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Familienrecht

Das Familienrecht gehört zu den umfangreichsten und kompliziertesten Rechtsgebieten. Für
das Scheidungsverfahren sowie für selbständige Familienstreitsachen besteht in der ersten
Instanz Anwaltszwang. Derjenige, der das Verfahren einleitet und der Beteiligte, der dagegen
Einwendungen erheben will, kann dies nur durch einen Rechtsanwalt tun.

Scheidung

Im Jahre 2008 heirateten ca. 375.000 Paare. Die Anzahl der Ehescheidungen stieg um 3%
gegenüber dem Vorjahr auf ca. 191.000. Den Scheidungsantrag stellten zu 54, 2 % die
Ehefrau und zu 37,2% der Ehemann. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die
Scheidung. Im Scheidungsverfahren beraten und vertreten wir Sie umfassend und stellen den
Scheidungsantrag beim Familiengericht.

Unterhalt

Zum 1. Januar 2008 trat das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft. Hierdurch kam es
zu tiefgreifenden Veränderungen beim Kindesunterhalt und beim Betreuungsunterhalt
verheirateter und nichtverheirateter Elternteile. Auch der Trennungsunterhalt bis zur
Scheidung und der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung wurde reformiert. Wir
nehmen die Unterhaltsberechnung vor und fordern diesen für Sie beim Unterhaltsschuldner
außergerichtlich und auch gerichtlich ein.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Von einer Trennung oder Scheidung sind häufig auch Kinder betroffen. Oft kommt es zum
Streit um das Sorgerecht oder das Umgangsrecht. Auch in diesen Verfahren beraten und
vertreten wir Sie.

Kosten

Im Ehescheidungsverfahren und Kindschaftssachen trägt in der Regel jeder Beteiligte seine
Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Eine Rechtsschutzversicherung trägt nicht die
Kosten im Ehescheidungsverfahren. Häufig ist hier nur eine Erstberatung in Familiensachen
vom Rechtschutz gedeckt. Über die zu erwartenden Kosten werden Sie umfassend informiert.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
Lenzner & Windischmann
Bänschstraße 57
10247 Berlin

Tel.: 030 420 193 60
Fax: 030 420 194 82

Email: info@kanzlei-luw.de