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Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren

löste im Jahre 1999 das bis dahin angewandte Konkurs- und Vergleichsverfahren ab, ist also
ein relativ junges Rechtsgebiet. Es handelt sich um ein Verfahren, indem der Schuldner nicht
nur einem, sondern einer Gläubigergemeinschaft gegenübersteht, dessen Verfahrensziel
es ist die teilnehmenden Insolvenzgläubiger gleichmäßig durch Verwertung des gesamten
Schuldnervermögens zu befriedigen.

Das Verfahren wird meist auf Antrag des Schuldners (manchmal auch des Gläubigers)
vom Insolvenzgericht durchgeführt, welches mit der Vermögensverwertung einen
Insolvenzverwalter beauftragt. Gläubiger mit Sicherheiten, zum Beispiel Banken, werden
dabei vorrangig befriedigt, weshalb die Insolvenzquote für die übrigen ungesicherten
Insolvenzgläubiger oft nicht sehr hoch ausfällt.

Eins der zwei wesentlichen Verfahrensarten ist das

Verbraucherinsolvenzverfahren

für alle nicht selbstständig tätigen natürlichen Personen sowie vormals selbständig
Tätige, sofern diese nicht mehr als zwanzig Gläubiger haben. In diesem vereinfachten
Insolvenzverfahren gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern nur einen Treuhänder.
Gleichzeitig ist aber auch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch
vorgeschrieben, das heißt, der Schuldner muss zunächst versuchen, sich mit professioneller
Hilfe mit den Gläubigern zu einigen. Das Schuldenbereinigungsverfahren ist vom
Dienstleistungsangebot unserer Kanzlei umfasst

Dem gegenüber steht das

Regelinsolvenzverfahren

für Einzelfirmen aller Art, Kapitalgesellschaften und auch selbständig tätige
Einzelunternehmer zur Verfügung. In diesem Verfahren kann ohne Verwertung des
Unternehmens auch eine Sanierung durch Insolvenzplan oder eine Eigenverwaltung durch
den Schuldner beschlossen werden.

Eine große Bedeutung für viele Schuldner dürfte ein Nebenverfahren, das sogenannte

Restschuldbefreiungsverfahren

entfalten, denn diese hat das Ziel, die vollständige Entschuldung nach einer sechsjährigen
Wohlverhaltensperiode herbeizuführen. Während dieses Zeitraums muss der Schuldner sein
pfändbares Einkommen einem gerichtlich eingesetzten Treuhänder zur Verfügung stellen,
der es jährlich an die Insolvenzgläubiger verteilt, sich redlich verhalten und spezifischen
Obliegenheiten nachkommen. Im Anschluss werden Ihm dann die noch vorhandenen
Altschulden erlassen. Während der Wohlverhaltensperiode besteht Vollstreckungsschutz.

Seit Ende 2001 besteht zudem für Personen die Möglichkeit, sich die Verfahrenskosten
stunden zu lassen, das bedeutet, das gesamte Insolvenzverfahren ist zunächst kostenfrei.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
Lenzner & Windischmann
Bänschstraße 57
10247 Berlin

Tel.: 030 420 193 60
Fax: 030 420 194 82

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