Sozialrecht
Leistungsverhalten gegenüber dem Bürger, also jene Fälle, in denen der Bürger von einer
Behörde eine Leistung begehrt.
Wir beraten und vertreten Sie bereits bei der Stellung von Anträgen auf staatliche Leistungen,
bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidungen im Widerspruchsverfahren und
auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Klageverfahren vor den
Sozialgerichten. Dies umfasst in dringenden Situationen ebenso die Beantragung von
Eilverfahren im Wege des sogenannten einstweiligen Rechtschutzes wie auch die Erhebung
von Untätigkeitsklagen, falls eine Behörde eine Tätigkeit verweigert oder schlicht nicht
reagiert.
Zu den sozialrechtlichen Gebieten gehören insbesondere das Rentenrecht, Ansprüche bei
Arbeitsunfall, Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder aber die Anerkennung von
Schwerbehinderung.
Schwerpunktmäßig befassen wir uns dabei auch mit dem Bereich der Grundsicherung, also
Arbeitslosengeld I, II und Sozialhilfe. Wir prüfen die Hartz-IV Bescheide der Jobcenter
hinsichtlich der bewilligten Leistungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung oder der
richtigen Anrechnung von Nebenbeschäftigung. Ebenso wehren wir zu Unrecht ergangene
Sanktionen oder Rückforderungs- und Erstattungsbescheide ab.
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei
Lenzner & Windischmann
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