Verkehrsrecht
anderem das Versicherungsrecht, Schadensrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht,
Fahrerlaubnisrecht, Arbeitsrecht, Sachverständigenwesen und Unfallkonstruktion.
Die Unfallregulierung
Alle 14 Sekunden ereignet sich auf deutschen Straßen ein Unfall. Auch als Fußgänger ist man
Teilnehmer am Straßenverkehr. Von den jährlich circa 2,30 Millionen Unfällen weist die
Statistik über 300.000 Unfälle mit Personenschäden und fast 2 Millionen Unfälle mit zum
Teil erheblichen Sachschäden auf. Wir setzen für Sie Schadensersatzansprüche gegenüber der
gegnerischen Haftpflichtversicherung oder ihrer Kaskoversicherung durch. Dies beinhaltet
die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Reparaturkosten (nach Rechnung oder Gutachten),
Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Verdienstausfall oder auch
die Abwicklung eines Totalschadens.
Verkehrsstrafrecht
Als Verkehrsteilnehmer verwirklicht man schnell auch strafrechtliche Tatbestände. Hierzu
gehören unter anderem:
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Eine anwaltliche Vertretung und Interessenwahrnehmung ist hier unbedingt geboten.
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Fahren unter Alkohol und Drogen,
schnell eröffnen die Behörden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Neben Bußgeldern
können Fahrtenbuchauflage oder Fahrverbot drohen. Bundesweit gilt ein einheitlicher
Verwarnungs- und Bußgeldkatalog. Für eine erfolgreiche Verteidigung kann nur ein
Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.
Wir vertreten Sie vor den Verwaltungsbehörden und den Gerichten.
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei
Lenzner & Windischmann
Bänschstraße 57
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