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Sozialrecht

 

Der Bereich des Sozialrechts beinhaltet zusammengefasst das gesamte staatliche Leistungsverhalten gegenüber dem Bürger, also jene Fälle, in denen der Bürger von einer Behörde eine Leistung begehrt. Wir beraten und vertreten Sie bereits bei der Stellung von Anträgen auf staatliche Leistungen, bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidungen im Widerspruchsverfahren und auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Klageverfahren vor den
Sozialgerichten. Dies umfasst in dringenden Situationen ebenso die Beantragung von Eilverfahren im Wege des sogenannten einstweiligen Rechtschutzes wie auch die Erhebung von Untätigkeitsklagen, falls eine Behörde eine Tätigkeit verweigert oder schlicht nicht reagiert.
Zu den sozialrechtlichen Gebieten gehören insbesondere das Rentenrecht, Ansprüche bei Arbeitsunfall, Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder aber die Anerkennung von Schwerbehinderung. Schwerpunktmäßig befassen wir uns dabei auch mit dem Bereich der Grundsicherung, also Arbeitslosengeld I, II und Sozialhilfe. Wir prüfen die Hartz-IV Bescheide der Jobcenter hinsichtlich der bewilligten Leistungen, der Kosten für Unterkunft und Heizung oder der
richtigen Anrechnung von Nebenbeschäftigung. Ebenso wehren wir zu Unrecht ergangene Sanktionen oder Rückforderungs- und Erstattungsbescheide ab.

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