Honorar
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren des Rechtsanwaltes. Hieran ist der Rechtsanwalt gebunden. Möglich ist aber auch eine Honorarvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Weitere Informationen hierzu können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (» www.brak.de) oder bei den Anwaltskammern erfahren.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann trägt diese die Anwalts- und Gerichtskosten. Die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskosten hilft Ihnen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Eine rechtliche Beratung muss aber notwendig und ein Rechtsstreit darf nicht von vornherein aussichtslos sein. Der Staat übernimmt dann die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Wir beraten Sie hierzu gern.
Beratung
Bei Beratungen, wo weder eine Rechtsschutzversicherung oder die Beratungshilfe die Kosten trägt, vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar.