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Bank und Kapitalanlagerecht

Lebensversicherung- Widerspruch auch noch nach vielen Jahren möglich

Der Bundesgerichtshof hat in einer grundlegenden Entscheidung (BGH, Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11) bestätigt, dass Versicherungskunden auch noch nach vielen Jahren Verträge widerrufen können, bei denen sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt wurden. Dies
betrifft etwa 20 Millionen Versicherungsverträge der Jahre 1994 bis 2007. Auch Riester- und Rürup-Rentenversicherungen können so noch rückabgewickelt werden.


Widerspruch statt Kündigung

Die Versicherungsgesellschaft muss nach einem Widerspruch alle Einzahlungen zuzüglich Zinsen zurück erstatten. Nur für den bisherigen Versicherungsschutz ist ein Abzug fällig. Ein Widerspruch ist lohnt daher oft mehr, als eine Kündigung. Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge. Sollte die Widerrufsbelehrung falsch sein, kann der Widerruf jederzeit erklärt werden. So kann ein erfolgreicher Widerspruch tausende Euro einbringen.

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