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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist eine äußerst komplexe und umfangreiche Materie. Es umfasst unter anderem das Versiche-rungsrecht, Schadensrecht, Strafrecht, Ordnungswidrig-keitenrecht, Fahrerlaubnisrecht, Sachverständigenwesen und die Unfallrekonstruktion.

Die Unfallregulierung

Alle 14 Sekunden ereignet sich auf deutschen Straßen ein Unfall. Auch als Fußgänger ist man Teilnehmer am Straßenverkehr. Von den jährlich circa 2,30 Millionen Unfällen weist dieStatistik über 300.000 Unfälle mit Personenschäden und fast 2 Millionen Unfälle mit zumTeil erheblichen Sachschäden auf.

Wir setzen für Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dergegnerischen Haftpflichtversicherung oder ihrer Kaskoversicherung durch. Dies beinhaltetdie Geltendmachung von Schmerzensgeld, Reparaturkosten (nach Rech-nungoderGutachten),Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Verdienstausfall oder auch die Abwicklung eines Totalschadens.

Verkehrsstrafrecht

Als Verkehrsteilnehmer verwirklicht man schnell auch strafrechtliche Tatbestände. Hierzu gehören unter anderem:

- Trunkenheit im Verkehr

- Gefährdung des Straßenverkehrs

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

- Fahrlässige Körperverletzung

- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Eine anwaltliche Vertretung und Interessenwahrnehmung ist hier unbedingt geboten.

Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Fahren unter Alkohol und Drogen,schnell eröffnen die Behörden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Neben Bußgeldern können Fahrtenbuchauflage oder Fahrverbot drohen.
Bundesweit gilt ein einheitlicher Verwarnungs- und Bußgeldkatalog. Für eine erfolgreiche Verteidigung kann nur einRechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen.Wir vertreten Sie vor den Verwaltungsbehörden und den Gerichten.

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