Im Jahre 2008 ist das noch aus dem Kaiserreich (1908) stammende Versicherungs-vertragsgesetz umfassend reformiert worden. Eingeflossen sind nunmehr die umfassende Rechtsprechung und der Verbraucherschutz. DasVersicherungsrecht umfasst weit über 20 Versicherungszweige. Hierzu gehören zum Beispiel:
-die Krankenversicherung
-die Kraftfahrtversicherung
-die Lebensversicherung
-die Unfallversicherung
-die Berufsunfähigkeitsversicherung
-die Hausratsversicherung
-die Haftpflichtversicherung
-die Rechtsschutzversicherung
-die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
und viele mehr.
Versicherungen werden abgeschlossen, um finanzielle Risiken abzusichern. In einem Schadensfall kann schon die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers auf dem Spiel stehen. Die Praxis zeigt aber, dass das Versicherungsunternehmen häufig den Eintritt eines Versicherungsfalls bestreitet und die Leistung ganz oder teilweise verweigert.
Für den Laien sind die Verträge und die dazu gehörenden allgemeinen und besondere Versicherungsbedingungen oft unverständlich. Fristen und Obliegenheiten sind zu beachten. Auch kann sich die Gefahrenlage nach Vertragsschluss erhöht haben, so dass der Eintritt eines Versicherungsfalls wahrscheinlicher wird. Das Versicherungsunternehmen ist hiervon unverzüglich zu informieren.
Wir beraten Sie gern.
Den Eintritt eines Versicherungsfalls muss der Versicherungsnehmer beweisen. Wir vertreten Sie gegenüber der Versicherung und setzen Ihre Rechte durch. Lehnt das Versicherungsunternehmen seine Eintrittspflicht ab, erheben wir für Sie Feststellungsklagen und Leistungsklagen.